Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ort: Bern, Schweiz | Stand: 01.04.2026
 

1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen von PureSpark Pascale Schärer Beratung (nachfolgend „Anbieterin“). Sie richten sich an Einzelpersonen, Teams und Organisationen in der Schweiz und im Ausland und gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen.

Abweichende Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Die AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Leistungen der Anbieterin

  • Einzelcoaching vor Ort oder online
  • Blended Coaching mit 1:1-Sitzungen und digitaler Begleitung
  • Begleitung von Teams und Organisationen, Mentoring
  • Organisationsberatung, z. B. Kultur-, Struktur- und Change-Prozesse
  • Workshops und Trainings, z. B. Leadership, Kommunikation, Resilienz
  • Gruppencoachings, Programme, Masterminds, Clubmodelle
  • Retreats und Intensivformate
  • Digitale Produkte, Onlinekurse, E-Learning-Module und Memberships
  • Bereitstellung von Inhalten über digitale Datenablagen wie Google Drive
  • Externe Tools wie LINC Personality Profiler, PSI-Kompetenztest oder menon Feedbacksystem

2 Vertragsgegenstand

Die Anbieterin erbringt professionelle Beratungs-, Coaching- und Entwicklungsleistungen. Ziel, Inhalt und Umfang werden im individuellen Vertrag, in der Offerte oder in der Programm- bzw. Mandatsbeschreibung festgelegt.

Der Erfolg der Zusammenarbeit ist wesentlich von der Eigenverantwortung und Mitwirkung der Klient:innen abhängig. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben.

Digitale Komponenten wie Module, Plattformzugänge oder Dokumente sind, sofern vereinbart, integrale Bestandteile bestimmter Programme.

3 Vertragsabschluss und Laufzeit

Ein Vertrag kommt zustande durch Buchung und Bezahlung über eine Plattform, durch schriftliche Annahme eines Angebots oder einer Offerte, oder durch Bezahlung einer ersten Rechnung bzw. Anzahlung.

Bei zeitlich befristeten Programmen handelt es sich um Gesamtpakete mit vertraglich definierter Laufzeit. Die Anbieterin reserviert dafür verbindlich Kapazitäten, Zeitfenster sowie Vor- und Nachbereitungszeiten.

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Programmlaufzeit nach Leistungsbeginn ist ausgeschlossen; massgebend sind die Regelungen in Ziffer 14. Reine Dauermandate ohne feste Laufzeit können beidseitig mit einer Frist von vier Wochen auf das Monatsende gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

4 Formate der Leistungserbringung

Leistungen erfolgen je nach Vereinbarung vor Ort, online, telefonisch oder in hybriden Formaten. Die Anbieterin achtet bei eingesetzten digitalen Systemen auf angemessene Datensicherheit und die Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes sowie, sofern anwendbar, der EU-DSGVO.

Onlineformate gelten als gleichwertig mit Präsenzangeboten.

5 Terminvereinbarung und Ausfallregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen durch Klient:innen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Betrag für den betreffenden Termin fällig; der Termin gilt als durchgeführt.

6 Honorare, Zahlungsbedingungen und Ratenzahlung

Sämtliche Preise verstehen sich in CHF, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Allfällige Bank-, Wechsel- oder Transaktionsgebühren gehen zulasten der Kundschaft.

Mit rechtsgültiger Annahme des Angebots wird die Gesamtsumme bzw. die vereinbarte erste Rate in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Offertenannahme, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Die Bezahlung muss in jedem Fall vor dem ersten Coaching-Termin oder der ersten Modul-Freischaltung erfolgen. Bei platzzahlbegrenzten Programmen ist die Teilnahme erst nach Zahlungseingang definitiv.

Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wird, sind grundsätzlich 50 % des Honorars innert 30 Tagen ab Offertenannahme fällig. Die restlichen 50 % werden zwei Monate nach Fälligkeit der ersten Rate fällig. Für Ratenzahlungen werden keine Aufschläge erhoben.

7 Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich die Kundschaft ohne separate Mahnung im Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr erhoben.

Ab der zweiten Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Mahnung erhoben.

Bei Zahlungsverzug einer einzelnen Rate wird der gesamte noch offene Restbetrag des Programms sofort fällig. Die Anbieterin ist berechtigt, den Zugang zu Leistungen, Coachings, Modulen oder digitalen Produkten bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.

8 Reverse-Charge-Verfahren

Für Kund:innen mit Sitz in der Europäischen Union wird die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, sofern eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgelegt wird und die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens nach dem jeweils anwendbaren Steuerrecht erfüllt sind. Die Kundschaft ist in diesem Fall verpflichtet, die Umsatzsteuer im eigenen Land korrekt zu melden und abzuführen.

9 Leistungserbringung und Freischaltung

Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen gemäss Leistungsübersicht und individueller Vereinbarung.

  • Einzel- und Gruppenformate: Termine werden individuell vereinbart. Die erste Sitzung findet erst nach vollständiger Zahlung des fälligen Betrags statt.
  • Digitale Leistungen: Module, Plattforminhalte oder Dokumente werden nach Zahlungseingang freigeschaltet. Die Freischaltung kann gestaffelt erfolgen, wenn dies dem Beratungsprozess entspricht.
  • Externe Tools: Der Zugang erfolgt nach Onboarding in die jeweiligen Systeme.

Annullierung durch die Anbieterin

Die Anbieterin kann Angebote, die ihre physische Präsenz erfordern, aus Gründen höherer Gewalt, objektiver Unmöglichkeit, gesundheitlicher Gründe oder ungenügender Teilnehmerzahl absagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in solchen Fällen vollständig rückerstattet, sofern keine einvernehmliche Terminverschiebung erfolgt.

Verschiebung des Durchführungsortes

Die Anbieterin darf den Durchführungsort auch kurzfristig wechseln, sofern der neue Ort in ähnlicher Umgebung oder in zumutbarer Distanz zum ursprünglich angekündigten Ort liegt.

Teilnehmer:innenbegrenzung

Die Anbieterin kann Teilnehmer:innen von Gruppenformaten ausschliessen oder nicht aufnehmen, insbesondere wenn die maximale Teilnehmerzahl überschritten wird.

10 Nutzung digitaler Inhalte und Plattformen

Sämtliche von der Anbieterin bereitgestellten digitalen Inhalte, Unterlagen und Methoden sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschliesslich durch die Vertragspartner:in persönlich genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, geteilt oder veröffentlicht werden.

Der Zugang ist persönlich, zeitlich begrenzt und nicht übertragbar. Technische Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern berechtigen nicht zu Preisnachlass oder Schadenersatz. Es besteht kein Anspruch auf unbegrenzte oder kostenlose Verlängerung der Nutzungsdauer.

11 Konventionalstrafe bei Missbrauch

Jede unberechtigte Weitergabe von Login-Daten, das Teilen von Ordnerzugriffen sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachahmung oder kommerzielle Weiterverwendung der Inhalte und Methoden der Anbieterin ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt.

Bei jedem Verstoss schuldet die fehlbare Partei der Anbieterin eine Konventionalstrafe von CHF 20’000.–. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Pflicht zur Unterlassung weiterer Verstösse und lässt die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes unberührt.

Eine gerichtliche Herabsetzung nach Massgabe des anwendbaren Rechts bleibt vorbehalten.

12 Nutzung digitaler Plattformen und E-Learnings

Der Zugang zu E-Learning-Inhalten und digitalen Plattformen ist persönlich, nicht übertragbar und zeitlich befristet. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstössen kann die Anbieterin den Zugang sofort sperren.

Für technische Störungen oder Ausfälle bei Plattformen Dritter übernimmt die Anbieterin keine Haftung.

13 Ergänzende Leistungen im laufenden Beratungsprozess

Im Verlauf eines bestehenden Coachings oder Beratungsmandats können zusätzliche Leistungen mündlich oder schriftlich vereinbart werden, etwa Persönlichkeitsanalysen, Kompetenztests, Feedback-Tools oder Einzelmodule.

Die Anbieterin dokumentiert solche Absprachen zeitnah, beispielsweise per E-Mail. Nach beiderseitigem Einverständnis gelten die vereinbarten Preise und Bedingungen als verbindlich. Solche ergänzenden Leistungen sind vollumfänglich zahlungspflichtig, auch wenn sie nur teilweise genutzt oder vorzeitig beendet werden.

14 Rücktritt, Verschiebung und Stornierung

14.1 Verbindlichkeit der Buchung

Mit der Annahme eines Angebots oder der schriftlichen Bestätigung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Die Anbieterin reserviert ab diesem Zeitpunkt verbindlich Ressourcen, Zeitfenster und Kapazitäten für Planung, Vorbereitung und Durchführung.

14.2 Leistungsbeginn

Als Beginn der Leistungserbringung gelten bereits die ersten Tätigkeiten der Anbieterin nach Offertenannahme, insbesondere Konzeption, Vorbereitung, Terminplanung und Reservierung von Kapazitäten. Diese Vorleistungen sind Bestandteil des Gesamtpakets.

14.3 Anzahlungen

Vereinbarte Anzahlungen oder erste Raten dienen als pauschalierte Entschädigung für getroffene Dispositionen und reservierte Kapazitäten. Sie sind grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig, sofern der Rücktritt nicht von der Anbieterin zu vertreten ist.

14.4 Coachings und Programme

  • Erste Rate: Mit Annahme der Offerte wird die erste Rate in jedem Fall geschuldet. Ein Rücktritt nach Offertenannahme, aber vor der ersten Sitzung oder Freischaltung, entbindet nicht von der Pflicht zur vollständigen Zahlung dieser Rate.
  • Zweite Rate: Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Fälligkeit der zweiten Rate, reduziert sich diese um 30 %. Erfolgt der Rücktritt weniger als 30 Tage vor Fälligkeit oder nach Fälligkeit, bleibt der gesamte Programmebetrag geschuldet.
  • Einmalzahlung: Bei vereinbarter Einmalzahlung bleibt der Gesamtbetrag ab 30 Tagen nach Offertenannahme vollumfänglich geschuldet.

14.5 Digitale Leistungen

Digitale Inhalte, Dokumentenfreigaben, Workbooks, Module oder Videos gelten mit Bereitstellung, Versand oder Freischaltung nach Zahlungseingang als erbracht. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Rücktritts- oder Rückerstattungsrecht für diese digitalen Leistungen.

14.6 Organisationsberatung, Workshops und Projektmandate

  • Bis 30 Tage vor Beginn: Rückerstattung abzüglich 30 % Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr
  • Weniger als 30 Tage vor Beginn: volle Zahlungspflicht

Werden vereinbarte Leistungen nur teilweise abgerufen, bleibt das vereinbarte Honorar geschuldet.

14.7 Verschiebungen

Ein einmaliges Verschieben eines Programms oder Coachings kann nach Ermessen der Anbieterin ermöglicht werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen bleiben auch bei Verschiebung geschuldet und werden auf den neuen Zeitraum angerechnet.

14.8 Abbruch durch Kund:innen

Ein vorzeitiger Abbruch eines Coachings, Programms oder Mandats entbindet nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht, vorbehaltlich der in Ziffer 14.4 genannten Fristen und Reduktionen.

15 Rabatte und Gutscheine

Rabatte, Gutscheine und Aktionspreise gelten nur im jeweils definierten Zeitraum und nur für ausdrücklich angesprochene Empfänger:innen. Eine Kombination mehrerer Rabatte ist ausgeschlossen. Unberechtigt beanspruchte Rabatte können nachbelastet werden.

16 Rechnungsstellung und Abrechnung

  • Digitale Produkte / Plattformangebote: Abrechnung im Voraus; der Betrag ist sofort fällig.
  • Einzelcoachings / Coachingpakete / Programme: Rechnungsstellung nach Annahme der Offerte gemäss Ziffer 6.
  • Organisationsberatung, Projekte, Workshopmandate: Rechnungsstellung vor Beginn, nach Meilensteinen oder in regelmässigen Abständen; eine Anzahlung von bis zu 50 % kann verlangt werden.

17 Datenschutz und sensible Informationen

Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz und, sofern anwendbar, der EU-DSGVO. Es werden nur Daten erhoben, die für Vertragsschluss, Durchführung und Abrechnung notwendig sind.

Auf digitalen Plattformen und Freigaben können Nutzungsdaten erhoben werden, beispielsweise zur Nutzungsdauer oder zu aufgerufenen Inhalten. Diese dienen ausschliesslich der Optimierung der Lerninhalte und werden nicht zu Werbezwecken genutzt oder an Dritte weitergegeben.

Nach Abschluss eines Mandats werden Daten gemäss gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sicher vernichtet oder archiviert.

Direktmarketing / Newsletter

Elektronische Informationen zu ähnlichen Angeboten der Anbieterin werden nur versendet, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder ein bestehendes Kundenverhältnis besteht und jederzeit eine einfache Abmeldemöglichkeit angeboten wird.

Grenzen der Vertraulichkeit

  • akute Selbst- oder Fremdgefährdung
  • gesetzliche Meldepflicht
  • gerichtliche oder behördliche Anordnung

Bei physischen Veranstaltungen und Präsenzterminen ist der Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung Sache der teilnehmenden Person. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Unfälle.

18 Besondere Regelungen bei interner Beratung

  • Weitergabe von Informationen innerhalb der Organisation nur, soweit für den Auftrag erforderlich
  • anonyme Fallbesprechungen, soweit möglich
  • verschlossene Aufbewahrung physischer Unterlagen
  • Information über mögliche spätere Datenzugriffe, etwa durch Archivierung oder Audit

19 Grenzen der Online-Beratung

Online-Beratung ist insbesondere nicht geeignet für akute psychische Krisen, medizinische oder juristische Diagnosen oder Beratungsinhalte mit gesetzlich vorgeschriebener Präsenz. In solchen Fällen verweist die Anbieterin an geeignete Fachpersonen.

20 Ethik und Berufshaltung

Die Anbieterin arbeitet nach den Ethikrichtlinien des bso. Diese verpflichten zur Achtung von Autonomie, Menschenwürde und Diversität sowie zu Transparenz bei Spannungsfeldern, Interessenlagen und Machtkonstellationen.

Ethische Fragen können vertraulich an die bso-Ombudsstelle herangetragen werden.

21 Evaluation und Abschluss

Bei längeren Mandaten werden nach Vereinbarung Zwischen- und Schlussevaluationen durchgeführt. Eine Dokumentation kann bei Bedarf und nach Absprache erstellt werden.

22 Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist auf den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag des jeweiligen Mandats oder Programms begrenzt.

Für Leistungen und Verfügbarkeiten von Drittanbietern wird keine Haftung übernommen.

23 Höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin vorübergehend nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Anbieterin berechtigt, die Leistung zeitlich zu verschieben oder in angemessener Form alternativ zu erbringen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krankheit oder Unfall, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse, technische Grossstörungen, Ausfälle von Infrastruktur, Cyberangriffe, Reise- oder Transportbeschränkungen sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

Ist eine Leistung dauerhaft objektiv unmöglich, werden noch nicht erbrachte Leistungsteile angemessen rückvergütet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

24 Anpassung der AGB

Die Anbieterin kann diese AGB aus sachlichen Gründen anpassen, insbesondere bei Gesetzesänderungen oder Angebotsanpassungen. Änderungen werden in geeigneter Form kommuniziert und gelten ab Veröffentlichung für neue Verträge.

Für bestehende Vertragsbeziehungen gelten die AGB in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin in Bern, Schweiz.

26 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.